Geldwäschegesetz (GWG)

Wichtige Informationen zur Identitätsfeststellung nach dem Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen.

Wundern Sie sich bitte nicht, dass wir Sie in dieser Angelegenheit um Ihren Personalausweis bitten!

Sie sind am Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten hierbei mit uns als Ihrem Immobilienmakler zusammen? Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.

Was bedeutet das für Sie?

Identitätsprüfung

Wir müssen uns Ihren Personalausweis zeigen lassen und die Daten daraus festhalten.

Geschäftszweck

Wir müssen Informationen über den Geschäftszweck einholen.

Wirtschaftlich Berechtigter

Wir müssen prüfen, ob Sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handeln.

Dokumentation

Die Unterlagen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Ihre Pflichten als Kunde

Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

Das Geldwäschegesetz sieht vor:

Privatpersonen (Know-Your-Customer-Prinzip)

  • Der Vertragspartner ist zu identifizieren
  • Dies geschieht durch Einsichtnahme in den Personalausweis
  • Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken
  • Die Anfertigung einer Kopie des Ausweises ist in jedem Fall ausreichend

Unternehmen

  • Bei Firmen erfolgt die Identifikation durch Einsicht in das Handelsregister
  • Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift und Sitz oder Sitz der Hauptniederlassung werden vermerkt
  • Name des gesetzlichen Vertreters wird dokumentiert
  • Die Anfertigung einer Kopie des Handelsregisterauszuges ist ausreichend

Weitere Verpflichtungen

Geschäftszweck

Es sind Informationen über den Geschäftszweck einzuholen

Wirtschaftlich Berechtigter

Es ist abzuklären, ob der Kunde für sich oder für einen Dritten handelt

Aufbewahrung

Unterlagen (Kopie Personalausweis etc.) sind fünf Jahre aufzubewahren

Überwachung

Die Geschäftsbeziehung sowie durchgeführte Transaktionen sind kontinuierlich zu überwachen

Warum ist das wichtig?

Das Geldwäschegesetz dient dem Schutz des Finanzsystems vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Als Immobilienmakler sind wir ein wichtiger Teil dieses Schutzsystems, da Immobilientransaktionen oft große Geldbeträge umfassen und daher für Geldwäsche missbraucht werden könnten.

Ihre Vorteile

Sicherheit

Schutz vor betrügerischen Transaktionen

Vertrauen

Rechtssichere Abwicklung Ihrer Immobilientransaktion

Transparenz

Klare und nachvollziehbare Geschäftsabwicklung

Fragen zu diesen Bestimmungen?

Bei Fragen zu unseren rechtlichen Bestimmungen können Sie sich gerne an uns wenden.

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